Das Übersetzungsbüro Rushiti bietet Ihnen beglaubigte Urkundenübersetzungen in und aus der albanischen Sprache an.


Darf jeder Übersetzer auch beglaubigte Übersetzungen anbieten?

Nein, eine Urkundenübersetzung darf ausschließlich von einem gerichtlich beeidigten, vereidigten bzw. ermächtigten Übersetzer ausgeführt werden. Urkundenübersetzer müssen hierzu für die Beeidigung / Vereidigung / Ermächtigung bei Gericht ihre Übersetzerqualifikation nachgewiesen haben, i. d. R. durch ein Übersetzerdiplom, eine staatliche anerkannte Übersetzerprüfung oder eine gleichwertige Übersetzerqualifikation.


Wie erfolgt die Beglaubigung einer Übersetzung durch den beeidigten Übersetzer?

Im Beglaubigungsvermerk bestätigt der beeidigte / vereidigte / ermächtigte bzw. öffentlich bestellte Übersetzer die Richtigkeit der Übersetzung mit einer Beglaubigungsformel, seiner Unterschrift und seinem Stempel (meist ist es ein runder Stempel). Aus diesem Stempel muss der Name des Gerichtsübersetzers sowie die Sprache, für welche er beeidigt, vereidigt bzw. ermächtigt wurde und schließlich das Gericht hervorgehen, vor welchem der Übersetzer seinen allgemeinen Eid leistete.

Bei der Verwendung von in Deutschland angefertigten beglaubigten Übersetzungen im Ausland muss die Beglaubigung des Übersetzers häufig noch von einem Notar beurkundet und / oder vom Landgericht (Präsident des Landgerichtes) legalisiert werden (Apostille). Diesen Service bieten wir Ihnen auf Wunsch auch gern an.


Welche Urkunden müssen beglaubigt übersetzt werden?

Beglaubigungen von Übersetzungen werden für amtliche (offizielle bzw. behördliche) Zwecke im In- und Ausland benötigt. Nahezu immer wenn ein Scheidungsurteil, eine Geburtsurkunde, Handelsregisterauszüge, Gesellschaftsverträge oder Bilanzen übersetzt werden, müssen diese auch vom Übersetzer beglaubigt werden. Eine beglaubigte Übersetzung wird im geschäftlichen Bereich z. B. für Neugründungen von Filialen oder Firmenübernahmen benötigt. Im privaten Bereich werden so beispielsweise die für eine Eheschließung benötigten Dokumente amtlich anerkannt.
Es gehören alle Urkunden dazu, die für offizielle Zwecke registriert werden, wie beispielsweise Übersetzungen von Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden, Sterbeurkunden, Adoptionsurkunden, Urkunden über Namensänderungen, Urkunden über die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit, Übersetzungen von Zeugnissen, Diplomen, Führungszeugnissen, Versicherungsnachweisen, Immobiliendokumenten, ärztlichen Attesten, amtlicher Bescheinigungen, Führerscheine, Verträge und andere Dokumente, für die Behörden eine beglaubigte Übersetzung fordern und die damit eine Urkundenübersetzung darstellen.


Wie kann man eine Urkundenübersetzung mit Beglaubigung in Auftrag geben?

Sie lassen mir Ihre Dokumente im Original oder als beglaubigte Kopien postalisch oder persönlich zukommen. Wenn Sie das Dokument per Fax oder Scan senden, bedarf es Ihrer rechtsverbindlichen Zusicherung (per Fax, Post oder E-Mail), dass Ihnen die Urkunde als Original vorliegt. Dann kann ich die Urkundenübersetzung ordnungsgemäß anfertigen und auf Richtigkeit und Vollständigkeit beglaubigen. Die Beglaubigung einer Urkundenübersetzung erfolgt durch mich als beeidigten Übersetzer, indem ich die Urkundenübersetzung mit meinem Beglaubigungsvermerk sowie mit meinem Stempel und meiner Unterschrift versehe.
Ein Notar oder Anwalt wird für diesen Zweck nicht benötigt.


Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?

Leider lässt sich diese Frage nicht immer sehr einfach beantworten, da albanischsprachige Urkunden aus verschiedenen Ländern kommen können (Albanien, Kosova – UNMIK, Mazedonien), die sehr unterschiedlich in der Textdichte sowie in ihrer Lesbarkeit sind, aber auch in anderer Hinsicht unterschiedlich sein können. Ferner kann eine Scheidungsurkunde wesentlich umfangreicher sein als beispielsweise die Kurzform einer beglaubigten Abschrift einer Geburtsurkunde.

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